Wie Sie sicherlich aus den Medien erfahren haben, trat am 01.06.2015 das sogenannte „Bestellerprinzip“ per Gesetz in Kraft.
Das heißt, wenn Sie als Vermieter/in uns den Auftrag zur Vermietung Ihrer Wohnung erteilen, müssen wir diese Dienstleistung künftig Ihnen in Rechnung stellen (zwei Nettomieten + 19 % MwSt.).
Erfahren Sie unter der Rubrik „Vermietung“ mehr über unseren Service, den alle unsere Kunden seit vielen Jahren zu schätzen wissen.
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